Corona Update: 2G Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen ausreichend
In den letzten Tagen überschlagen sich die Mitteilungen zu neuen Corona Regelungen in Baden-Württemberg. Seit gestern wurde nun in der letzten Pressemitteilung veröffentlicht:
Personen, die einen vollen Impfschutz oder Genesenenstatus besitzen, haben weiterhin Zutritt zu Aktivitäten wie Yoga ohne Schnelltest
Der volle Impfschutz darf nicht älter als 6 Monate sein oder die Person verfügt über eine Booster Impfung.
Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist ein offizieller Schnelltest notwendig.
Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.
